Die meisten DSGVO-Probleme sind keine Böswilligkeit, sondern Altlasten. Das Ding wurde vor Jahren gebaut, läuft seitdem, und keiner schaut mehr nach. Genau dort schlagen Abmahnungen zu.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Hier sind die fünf häufigsten Fallen. Jede davon kannst du selbst prüfen, die meisten in unter einer Minute.
1. Google Fonts vom Google-Server
Der Klassiker. Lädt deine Website Schriften direkt von Google (fonts.googleapis.com), wird bei jedem Besuch die IP-Adresse deiner Besucher ohne deren Einwilligung an Google in die USA übertragen. Das Landgericht München hat das 2022 geklärt. Seitdem ist es ein Abmahn-Klassiker.
So prüfst du es: Öffne deine Website, drücke F12 (Entwickler-Tools), Tab „Netzwerk“, Seite neu laden. Taucht fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com auf? Dann besteht Handlungsbedarf.
Die Lösung: Schriften lokal hosten. Sie liegen dann auf deinem eigenen Server. Optisch ändert sich nichts, rechtlich alles.
2. Impressum: veraltet, unvollständig oder versteckt
Seit Mai 2024 gilt statt des alten TMG das Digitale-Dienste-Gesetz (§ 5 DDG). Die Pflichtangaben selbst sind ähnlich geblieben: Name, Anschrift, Kontakt, ggf. USt-ID und Berufsbezeichnung. Die häufigsten Fehler sind banal: alte Adresse nach Umzug, fehlende Rechtsform, oder das Impressum ist nur über drei Klicks erreichbar.
Faustregel: Impressum und Datenschutzerklärung gehören von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar in den Footer.
3. US-Tracker, die keiner mehr kennt
Google Analytics von 2019, ein vergessenes Facebook-Pixel oder ein YouTube-Embed, das beim Seitenaufruf sofort lädt: All das überträgt Besucherdaten an US-Konzerne, oft ohne wirksame Einwilligung.
Die unbequeme Frage: Brauchst du das überhaupt? Für die meisten lokalen Unternehmen reicht eine anonyme, cookielose Besucherzählung völlig aus. Die braucht kein Banner und keine Einwilligung, weil schlicht keine personenbezogenen Daten anfallen. Weniger Technik, weniger Risiko, bessere Nutzererfahrung.
4. Kontaktformulare ohne Absicherung
Ein Kontaktformular verarbeitet personenbezogene Daten: Name, E-Mail und Nachricht. Drei Dinge müssen stimmen:
- HTTPS: Ohne Verschlüsselung gehen Formulardaten im Klartext durchs Netz. Erkennst du am Schloss-Symbol in der Adresszeile.
- Datenschutzhinweis am Formular: Eine Checkbox mit Link zur Datenschutzerklärung, bevor abgeschickt wird.
- Kein Versand über Dritt-Dienste, die du nicht in der Datenschutzerklärung erwähnst.
5. Überflüssige oder falsche Cookie-Banner
Hier gibt es zwei entgegengesetzte Fehler. Manche Seiten zeigen ein Banner, obwohl sie gar keine einwilligungspflichtigen Cookies setzen. Das ist verschenkte Nutzerfreundlichkeit. Andere haben ein Banner, das nur „Akzeptieren“ anbietet oder Tracker schon vor dem Klick lädt. Das macht die Einwilligung unwirksam und das Banner damit wertlos.
Die saubere Reihenfolge: Erst prüfen, was die Seite wirklich lädt. Dann entweder auf Banner-pflichtige Dienste verzichten oder ein korrektes Banner einsetzen, bei dem „Ablehnen“ genauso leicht ist wie „Akzeptieren“.
DSGVO ist Architektur, kein Aufkleber
Der Unterschied ist kein Plugin am Ende. Es sind Entscheidungen am Anfang: Schriften lokal, Statistik ohne Cookies, keine US-Dienste ohne Not, saubere Rechtstexte.
Jede WebGen-Website wird von Sekunde 1 so gebaut. Standard, kein Aufpreis-Extra.
Unsicher, wie deine aktuelle Website dasteht? Im unverbindlichen Erstgespräch schauen wir gemeinsam drauf. Verständlich erklärt, ohne Panikmache.